1992 wurden 23 auf dem Areal des ehemaligen Kriegsgefangenenlager (Stalag) X B Sandbostel stehende Gebäude und drei weitere auf dem Gelände des angrenzenden Kriegsgefangenen-Lazarett X B vom
niedersächsischen Landesamt für Denkmalschutz (NLD) unter Denkmalschutz gestellt.
Zu der Zeit gab es allerdings nur rudimentäres Wissen über die baugeschichtliche Entwicklung des Stalag X B und die nachlagerzeitlichen Erweiterungen.
So wurden teilweise nicht relevante Gebäude aus der Nachkriegszeit unter Denkmalschutz gestellt, die angrenzende Latrine aus dem Kriegsgefangenenlager aber nicht oder es wurden bedeutende Gebäude
wie das Lagergefängnis oder die Desinfektion/Entlausung nicht als historisches Gebäude erkannt.
Nachdem die Gebäude unter Denkmalschutzgestellt wurden, hat insbesondere der Eigentümer des Teilgrundstücks mit dem Barackenensembles, auf dem sich heute die Gedenkstätte Lager Sandbostel
befindet, seine Gebäude nur noch notdürftig repariert. Die Substanz verfiel zunehmend.